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Vorsicht bei Notstandsgesetzen


In der Euro-Krise 2010 war die deutsche Bundesregierung nicht bereit, etwas zum Schutz des Wohlstandes der deutschen Bürger zu beschließen.


In der Flüchtlingskrise 2015 war die deutsche Bundesregierung wieder nicht bereit, etwas zum Schutz der deutschen Bürger zu beschließen: Hier stand und steht nicht nur der Wohlstand der Deutschen auf dem Spiel, sondern auch unsere über Jahrhunderte gewachsene Kultur und Lebensweise sowie vor allem auch die innere Sicherheit.


Wieder fünf Jahre später ist die Merkel-Regierung zu allem bereit und peitscht an „Notstandsgesetze“ erinnernde Beschlüsse, Anträge sowie Einschränkungen unserer Grundrechte innerhalb kürzester Zeit durch den Bundestag.

So sind Grundrechte wie das Recht auf Allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 Grundgesetz), auf Glaubensfreiheit (Art. 4), auf Meinungsfreiheit (Art. 5), auf Versammlungsfreiheit (Art. 8), auf Freizügigkeit (Art. 11), auf Berufsfreiheit (Art. 12) und auf Eigentumsfreiheit (Art. 14) eingeschränkt worden.

Dies alles soll urplötzlich zum Schutz der deutschen Bevölkerung sein.

Doch schützt es uns wirklich, wenn wir am Ende der Krise wegen falscher Maßnahmen in einem wirtschaftlich zerstörten Deutschland aufwachen und uns große Teile unserer Grundrechte geraubt wurden?

Eine Einschränkung unserer Grundrechte mag in der derzeitigen Situation notwendig und richtig sein. Jedoch kann niemand vorhersehen, ob dies in zwei oder vier Wochen immer noch der Fall sein wird. Dennoch bleiben die Änderungen allesamt auf unbestimmte Zeit bestehen und die Rückkehr zum Normalzustand hängt einzig und alleine vom Willen der Merkel-Regierung ab.

Ich fordere: Regelmäßige Überprüfungen dieser Maßnahmen und Einschränkungen. Und das alle vier Wochen!

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