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Mendigs eigentliches ‚Vergehen‘ bleibt die Kontaktschuld mit der AfD.

Schon zwei Jahre Gerichtsprozess wegen Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers von Hessen Film, Prof. Hans Joachim Mendig.

Die Frage um die Rechtmäßigkeit der Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers der Hessen Film und Medien GmbH, Prof. Hans Joachim Mendig, beschäftigt nach wie vor das Landgericht. Die ordentliche Kündigung wurde nun zu einer außerordentlichen Kündigung, wie Wissenschaftsministerin Dorn im Zeugenstand mitteilte. Hintergrund sind Vorwürfe, es gebe Unregelmäßigkeiten bei Urlaubstagen.


Nach einem gemeinsamen Foto mit dem AfD-Vorsitzenden Prof. Jörg Meuthen, das für öffentliche Empörung sorgte, kam eine Kette von Ereignissen zustande, an deren Ende die umstrittene Kündigung Mendigs stand. Eine Entscheidung ist für kommendes Jahr geplant.


Dazu Frank Grobe:

„Der Gerichtsprozess dauert bereits zwei Jahre an und es ist erschreckend, mit welchem jakobinischen Eifer hier gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Hessen Film vorgegangen wird. Mit den neuen, fragwürdigen Vorwürfen gegen Mendig wird versucht, nachträglich die Legitimation der Entlassung zu bestärken. Sein eigentliches ‚Vergehen‘ bestand in der Kontaktschuld mit der AfD, denn ohne das gemeinsame Essen mit Jörg Meuthen wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach noch heute Leiter von Hessen Film. Der Fall Mendig ist aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden und zurück bleibt der Erziehungseffekt: Wer sich mit Vertretern der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag trifft, muss befürchten, seinen Job zu verlieren und einen sozialen Tod zu sterben. Das ist und bleibt ein Skandal. Wir als AfD werden nicht zulassen, dass dieser Fall aus der öffentlichen Wahrnehmung völlig geräuschlos verschwindet, wie Ministerin Dorn das vielleicht gerne hätte. “




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