Das hessische Innenministerium revidiert seine eigenen Angaben zur Zuwandererkriminalität kräftig nach oben – und dass bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung).
Was war passiert? Noch Mitte August 2021 – also einen Monat vor der Bundestagswahl – teilte Innenminister Beuth mit, dass für die Jahre 2018 bis 2020 in Hessen insgesamt gegen 252 tatverdächtige Zuwanderer in diesem Deliktsbereich ermittelt würde.
Anfang 2022 heißt es vom Innenministerium lapidar, dass die „Fallzahlen teilweise nicht korrekt waren.“ Denn es wurde nicht gegen 252, sondern gegen 336 Zuwanderer ermittelt.
Allein im Jahr 2019 waren 15,4 Prozent aller Tatverdächtigen Zuwanderer (Asylanten, Kontingentflüchtlinge). Da aber Ende Mai 2021 nur etwa 22.500 Zuwanderer in Hessen lebten, zeigt dies, dass die Zuwandererkriminalität besonders hoch ist.
Mir stellt sich die Frage, warum die Landesregierung im August 2021 falsche Daten herausgegeben hat? Lag es daran, dass man die hessischen Bürger vor der Bundestagswahl nicht verunsichern wollte?
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