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FDP mit Nazi-Sprache und Impfzwang

In Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“.

Das beinhaltet auch die freie Wahl, ob man sich gegen einen Virus impfen lassen will oder nicht.


Das sieht mancher FDP-Politiker offenbar anders. So z.B. der ehemalige Bundestagsabgeordnete Rainer Stinner, der Impfgegner nicht mehr unter Leute gehen lassen will und diese als „Sozialschädling“ bezeichnet.


Genauso schlimm wie diese grundgesetzfeindliche Einstellung ist aber auch, dass diese Begrifflichkeit bereits im Dritten Reich und der DDR genutzt wurde, um unbequeme Zeitgenossen loszuwerden.


Im Dritten Reich schickte man sie nach Schauprozesse in Vernichtungslager, in der DDR in Gefängnisse oder Gulags.


Solches Unrecht blieb uns bisher glücklicherweise erspart. Es scheint aber nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die letzten Hemmungen fallen.


Damit wir endlich wieder unser Deutschland, aber normal zurückbekommen, wählen Sie bei der Bundestagswahl die einzige Partei, die noch fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht: die Alternative für Deutschland.




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