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Das Lied der Deutschen

Heute vor 180 Jahren dichtete der Burschenschafter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der Insel Helgoland das „Lied der Deutschen“.


Mit dem Dreiklang „Einigkeit und Recht und Freiheit!“ gab Hoffmann von Fallersleben in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck.

Gedanken, die auch heute noch in unserem Grundgesetz zu finden sind.


Im Jahr 1922 wurde das Deutschlandlied auf Veranlassung des sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert mit allen drei Strophen offiziell zur Nationalhymne Deutschlands erhoben.


Eine unrühmliche Umsetzung erfolgte zur Zeit des Dritten Reichs, als nach der ersten Strophe das Horst-Wessel-Lied gesungen wurde und damit der ursprüngliche Gedanke des Deutschlandlieds verfälscht und verzerrt wurde.


1950 entschied Konrad Adenauer (CDU), dass das „Lied der Deutschen“ weiterhin mit allen drei Strophen die Nationalhymne bleiben sollte. Zu offiziellen Anlässen wurde aber nur noch die dritte Strophe gespielt.


Nach dem Zusammenbrechen des sozialistischen Unrechtsstaats DDR und der deutschen Wiedervereinigung 1991 wurde die dritte Strophe offiziell zur Nationalhymne Deutschlands bestimmt. Und das ist sie bis heute glücklicherweise geblieben, auch wenn nicht wenige Grün-Linke es sich anders wünschen.


Damit wir diese Werte auch endlich wieder leben und fühlen können, braucht es einen demokratischen Neustart in der deutschen Politik. Denn weder die aktuelle Bundesregierung noch Grüne oder FDP können diesen liefern.


Es gibt nur noch eine demokratische Partei, die für den Dreiklang von Einigkeit, Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland steht: die Alternative für Deutschland.


Deswegen zur Bundestagswahl beide Stimmen für die AfD.




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