top of page

Bombenanschlag auf AfD-Büro in Döbeln: Konsequenzen? Fehlanzeige!

Aktualisiert: 6. März 2019





Manch einer ruft Ende des Jahres zu mehr Humanität, Verantwortungs- oder Umweltbewusstsein im neuen Jahr auf, aber die Berliner taz (Tageszeitung) schafft es, zur körperlichen Gewalt gegen AfD-Politiker und Anhänger aufzurufen. Unter anderem sollen ältere Männer wie Alexander Gauland gleich bei Augenkontakt verprügelt werden. Von Gewalt- sowie Meinungsfreiheit und Demokratie scheint der Autor des Gewaltaufrufs, Ralf Sotscheck, anscheinend noch nichts gehört zu haben. [1]


Vier Tage nach diesem Gewaltaufruf – ohne jegliches Einschreiten der Staatsanwaltschaft – wurde ein AfD-Büro in Döblin als Anschlagsziel ausgewählt. Der Sprengstoff verursachte einen Brand sowie Bruch von Türen und Fenstern. In Mitleidenschaft wurden auch die umliegenden Häuser und Autos gezogen. [2]


Heute wurden drei Tatverdächtige festgenommen. Obwohl diese „als tatverdächtig“ gelten, werden diese laut Staatsanwaltschaft Chemnitz in Kürze freigelassen, da angeblich „keine ausreichenden Haftgründe, wie etwa eine Fluchtgefahr bestünden.“ Was nun? Sind sie nun tatverdächtig oder nicht? [3]


Diese neue Stufe der Gewalt gegen Regierungskritiker ist eine Warnung, die schauderhaft an die Vergangenheit zurückerinnern lässt. Ich fordere die Staatsanwaltschaft dazu auf, gegen solche straftatbewehrten Gewaltaufrufe unverzüglich vorzugehen, um zukünftige Schäden zu vermeiden!




bottom of page