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Seit Freitag wird Majestätsbeleidigung gegen die EU in Deutschland bestraft -


5. Juni 2020 - Heute wurde vom Bundesrat geliefert, was wir schon letzten September nicht wollten. Von nun an ist die Beschädigung von EU-Fahnen strafbar ...




Und schon wieder wird uns etwas durch die Hintertür verordnet, was wir nicht bestellt haben, nicht brauchen und uns die Luft zum Atmen weiter raubt. Um was geht es?


Der Bundesrat hat auf Initiative der CDU einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Verunglimpfung der EU und ihrer Symbole (Flagge, Hymne) unter Strafe stellt. „Der Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch soll strafbar sein.“ (1)


Oder anders ausgedrückt: Da sich die EU immer undemokratischer geriert, die Intransparenz zunimmt und der Lobbyismus diese vormals sinnvolle Institution zerfressen hat, wollen die Kartellparteien EU-Kritik im Keim ersticken. Und deshalb gilt künftig die Majestätsbeleidigung wieder, die eigentlich zum 1. Januar 2018 abgeschafft wurde.


Was sagte einst der frühere Bundesjustizminister Heiko Maas bei deren Abschaffung: „Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht“, da er „veraltet und überflüssig“ sei. (2)


Interessant hierbei ist, dass die Majestätsbeleidigung gegenüber Personen abgeschafft wurde, für eine Institution wie die EU aber eingeführt wird, als sei sie das „Goldene Kalb“. Der Tanz um das neue Götzenbild soll anscheinend erzwungen werden.


Warum der Wähler immer mehr den Respekt vor den Altparteien und den Institutionen im Bund wie in der EU verliert, könnte auch an dieser Rolle rückwärts liegen.


(2) Der Spiegel: „Majestätsbeleidigung ist in Deutschland Geschichte“, 1.1.2018.

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