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Linksextreme Gewalt wird in Deutschland häufig bagatellisiert oder sogar als legitim angesehen.

Pressemitteilung AfD-Fraktion im Hessischen Landtag 132/2019 +++ Gewalt gegen Studentenverbindungen: Fast alle Verfahren werden eingestellt +++ Von 2010 bis 2018 wurden 133 Straftaten gegen Studentenverbindungen in Hessen erfasst – die meisten davon Sachbeschädigung. 18 der 133 Straftaten waren Gewaltstraftaten. Von diesen 18 wurden 17 als politisch links motiviert eingestuft. Das ergab eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag. Zu Gewaltstraftaten zählen u. a. Delikte wie Totschlag, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung oder auch Landfriedensbruch. „Einfache“ Körperverletzung fällt bereits nicht mehr unter die Definition.

Von den 18 Gewaltstraftaten ereigneten sich 14 in Marburg. 15 von 18 Strafverfahren wurden eingestellt, in zwölf Fällen war der Täter unbekannt. In nur zwei Fällen wurde ein Urteil gesprochen. Ein Gewaltdelikt gegen die Marburger Burschenschaft Germania wurde mit einem Strafbefehl von 50 Tagessätzen zu 15 Euro geahndet. Die zweite Gewaltstraftat ereignete sich beim Marktfrühschoppen in Marburg. Dort verurteilte das Landgericht Marburg den Täter zu 100 Tagessätzen zu je 14 Euro. Um welche Art von Gewaltdelikten es sich handelte, geht aus der Antwort des Innenministeriums nicht hervor.

„Die Zahl der politisch motivierten Straftaten gegen Studentenverbindungen stieg in den letzten Jahrzehnten immer weiter an“, sagt Frank Grobe, wissenschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag. „Linksextreme Gewalt wird in Deutschland häufig bagatellisiert oder sogar als legitim angesehen. Das zeigt sich auch bei der Gewalt gegen Korporationen: Wenn überhaupt Straftaten zur Anzeige gebracht werden, wird ein großer Teil davon eingestellt und bei den wenigen Verurteilungen sind die Strafen alles andere als abschreckend.“ Dies setze ein völlig falsches Zeichen, so Grobe.

„Die Mitglieder von Studentenverbindungen stritten für Demokratie und riskierten Leib und Leben u. a. für Versammlungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und gegen Zensur. Die erste deutsche Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche wurde nicht umsonst ‚Burschenschafterparlament‘ genannt. Studentenverbindungen wurden mehrmals von Monarchen verboten, zuletzt von den Nationalsozialisten. Die Farben Schwarz-Rot-Gold gehen auf die Burschenschaft zurück, ebenso wie viele Freiheitsrechte, die heute im Grundgesetz verankert sind. Und heute lassen wir es zu, dass Gewalt gegen Vertreter dieser deutschen Traditionsvereine und ihre Häuser schulterzuckend hingenommen wird.“

Hier finden Sie die Antwort des Minister des Innern und Sport: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/00988.pdf


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